Eigentlich untypisch…

Die CSU ist in Wildbad Kreuth mit einer Forderung an den Start gegangen, der wieder Wählerstimmen kosten kann und dafür aber andere bringt: Kinderlärm darf kein Klagegrund mehr sein in Nachbarschaftsklage.
Eigentlich untypisch – zu erst hätten doch die Kirchenglocken dran sein müssen. Aber auf der anderen Seite genial vorbereitet:

Die Kirchenglocken sind der nächste Punkt 😉

Aber Scherz beiseite, es ist ja mal der richtige Ansatz – aber die Abschaffung alleine macht uns natürlich noch nicht zu einem kinderfreundlichen Land…

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