Das unsere Freunde aus der Alpenrublik in mancher Hinsicht im Moment lieber nicht mehr in den Schlagzeilen stehen würden, ist nachvollziehbar. Nicht mehr nachvollziehbar sind jedoch die Rechtsauslegungen des OGH (Obersten Gerichtshofs) zur Zulassung von illegal erlangten Beweismitteln.
Man darf gespannt sein, ob dieses Urteil sich in ähnlicher Form in Europa demnächst wiederholt.
Es gäbe da so manchen Anwendungsbereich, der insb. gewisse Industriezweige im Kunstsektor interessieren dürfte…
heise online – Österreich: Rechtswidrige Tonaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig
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